Grundlagen der GWK

Unser Auftrag ergibt sich aus dem Grundgesetz und dem GWK-Abkommen.

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Vorsitz

Die oder der Vorsitzende und ein(e) Stellvertreter(in) werden jeweils für zwei Jahre aus dem Kreis der Regierungsvertreter bestellt.

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Mitglieder

Die Mitglieder der GWK setzen sich aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien der einzelnen Landesregierungen zusammen.

Mitglieder

Büro

Hier finden Sie gezielt den richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen.

GWK-Büro/Organigramm



Neuer Organisationsplan des GWK-Büros: PDF-Datei

 

Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder-Finanzströme im Jahre 2009-Heft 14 als PDF-Datei

 

Pakt für Forschung und Innovation: Monitoring-Bericht 2010Heft 13 als PDF-Datei

 

GWK-Sitzung am 21.06.2010 in Berlin:Ergebnisse

 

Bund-Länder-Programm für bessere Studien-
bedingungen und mehr Qualität in der Lehre kann starten!mehr

Letzte Änderung: 02.08.2010 - 15:26 Uhr