Unser Auftrag ergibt sich aus dem Grundgesetz und dem GWK-Abkommen.
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Die oder der Vorsitzende und ein(e) Stellvertreter(in) werden jeweils für zwei Jahre aus dem Kreis der Regierungsvertreter bestellt.
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Die Mitglieder der GWK setzen sich aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien der einzelnen Landesregierungen zusammen.
Mitglieder
Neuer Organisationsplan des GWK-Büros: PDF-Datei
Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder-Finanzströme im Jahre 2009-Heft 14 als PDF-Datei
Pakt für Forschung und Innovation: Monitoring-Bericht 2010Heft 13 als PDF-Datei
GWK-Sitzung am 21.06.2010 in Berlin:Ergebnisse
Bund-Länder-Programm für bessere Studien-
bedingungen und mehr Qualität in der Lehre kann starten!mehr