Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen an Hochschulen

International wettbewerbsfähige Forschung erfordert vielfach erhebliche Investitionen in geeignete Forschungsinfrastrukturen, die insbesondere an Hochschulen nicht aus der institutionellen Grundfinanzierung heraus geleistet werden können.

Forschungsbauten und Großgeräte

Seit Mai 2007 fördern Bund und Länder deshalb Investitionen in Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten. Von 2007 bis heute wurden insgesamt 200 Forschungsbauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 6,6 Mrd. Euro in die gemeinsame Förderung aufgenommen.

Im November 2018 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) nach einer erfolgreichen Evaluierung des Programms durch eine Expertenkommission beschlossen, die Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten an Hochschulen fortzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die Förderung noch nach der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten und Großgeräte (AV-FuG). Seit dem 1. Januar 2019 erfolgt die Realisierung von großen Forschungsinvestitionsvorhaben an Hochschulen (Forschungsbauten) von besonderer wissenschaftlicher Qualität und überregionaler Bedeutung auf der Grundlage der Ausführungsvereinbarung zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens (AV-FGH).

Entsprechend dem forschungsfördernden Programmprofil werden die Anträge für Forschungsbauten durch den Wissenschaftsrat auf ihre Qualität überprüft. Auf Grundlage seiner Empfehlungen entscheidet die GWK über die Förderung. Alle beantragten Großgeräte in Forschungsbauten werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bewertet.

Anträge zur Förderung von Großgeräten an Hochschulen, die nicht im Rahmen von Forschungsbauten beantragt werden, werden ebenfalls von der DFG begutachtet, die auch abschließend über die Bewilligung entscheidet.

Für die Förderung von Forschungsbauten stehen 401 Mio. Euro und für die Förderung von Großgeräten 170 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Diese Mittel werden hälftig durch den Bund und das jeweilige Sitzland bereitgestellt.

Am 30. Juni 2023 hat die GWK folgende Vorhaben neu in die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten nach der AV-FGH mit einem Förderbeginn ab 2024 aufgenommen:

  • RWTH Aachen: Zentrum zur Erforschung von Phasenübergängen Chronischer Erkrankungen (ZPCE)
  • Charité Berlin: Der gesunde Mensch: Berlin Center for the Biology of Health (BC-BH)
  • Universität Erlangen-Nürnberg: Center for AI-based Real-time Medical Diagnostics and Therapy (CARE-MED)
  • Universität Heidelberg: Life-inspired Engineering Molecular Systems (LEMS)
  • Universität zu Kiel: Archaeological Research Centre of Past Lived Worlds (ARCWorlds)
  • Technische Universität München: TUM Center for Embodied Laboratory Intelligence (ELI)


Nationales Hochleistungsrechnen

Mit dem Nationalen Hochleistungsrechnen an Hochschulen (NHR) entwickeln Bund und Länder die fachlichen und methodischen Stärken von Hochleistungsrechenzentren in einem nationalen Verbund weiter. Forschende an Hochschulen sollen deutschlandweit und bedarfsgerecht auf die für ihre Forschung benötigte Rechenkapazität zugreifen können. Dafür stellen Bund und Länder gemeinsam insgesamt bis zu 62,5 Mio. Euro jährlich bereit, mit denen die Beschaffung und der Betrieb der geförderten Rechenzentren über einen Zeitraum von grundsätzlich jeweils zehn Jahren finanziert werden. Weiterförderungen sind jedoch möglich.

Bund und Länder begegnen mit dieser Förderung der zunehmenden Nachfrage nach Wissenschaftlichem Rechnen sowie den digitalen Anforderungen zukunftsgerichteter Wissenschaft. Dazu zählt auch die koordinierte Aus- und Weiterbildung der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, innerhalb des Verbundes. Die DFG führt das Antrags- und Begutachtungsverfahren durch.

Die GWK hat zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen einen unabhängigen Strategieausschuss eingesetzt.

Am 13. November 2020 haben Bund und Länder die erstmalige Aufnahme von acht Rechenzentren in die gemeinsame Förderung des NHR beschlossen. Mit Beschluss der GWK vom 22. Oktober 2021 wurde das Konsortium Süd-West als neuntes NHR-Zentrum in die gemeinsame Förderung aufgenommen.

Auf Grundlage eines wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahrens im Rahmen einer Begutachtung durch die DFG und einer Bewertung durch den von der GWK eingesetzten unabhängigen Strategieausschuss wurden die Rechenzentren folgender Hochschulen bzw. Hochschulverbünde für die Förderung ausgewählt:

  • Technische Hochschule Aachen: IT Center
  • Berlin University Alliance: Zuse-Institut Berlin
  • Technische Universität Darmstadt: Hochschulrechenzentrum
  • Technische Universität Dresden: Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen
  • Universität Erlangen-Nürnberg: Regionales Rechenzentrum Erlangen
  • Universität Frankfurt a.M., Universität Mainz, Technische Universität Kaiserslautern, Universität des Saarlandes: NHR Süd-West
  • Universität Göttingen: Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen
  • Karlsruher Institut für Technologie: Steinbuch Centre for Computing
  • Universität Paderborn: Paderborn Center for Parallel Computing

Zum Herunterladen:

Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen (AV-FGH) vom 10. März 2023: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen (AV-FGH) vom 26. November 2018: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Einzelheiten der Ausgestaltung der Verfahren zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen nach der AV-FGH – FGH-Verfahrensgrundsätze, Stand vom 10. März 2023: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Einzelheiten der Ausgestaltung der Verfahren zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen nach der AV-FGH – FGH-Verfahrensgrundsätze, Stand 26. September 2023: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Liste der Mitglieder des Strategieausschusses, Mandatsperiode 2023 bis 2025: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Liste der nach AV-FuG bzw. AV-FGH geförderten Forschungsbauten: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Endbericht der Expertenkommission zur Evaluierung der gemeinsamen Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten an Hochschulen, Dezember 2017: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten, − Ausführungsvereinbarung an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG) −  vom 24. Juni 2016: PDF-Datei (nicht barrierefrei)