Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gwk-bonn.de.

Die Website www.gwk-bonn.de wurde nach Prüfung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) im Hinblick auf die festgestellten Auffälligkeiten überarbeitet und den Anforderungen der EN 301 549 entsprechend angepasst. Die GWK ist bemüht, noch verbleibende Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte konnten aus technischen und Kapazitätsgründen bisher nicht barrierefrei gestaltet werden: 

1. PDF-Dokumente älteren Datums sind nicht durchgehend barrierefrei.

Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne über die untenstehende Kontaktmöglichkeit mit.

2. Erläuterungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache

Diese befinden sich in Erarbeitung und werden nach Vorliegen zeitnah auf der Website „www.gwk-bonn.de“ eingestellt.

Diese Erklärung wurde am 1. September 2021 erstellt.

Barriere melden: Feedback und Kontakt

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Ansprechpartner ist die Pressestelle des Büros der GWK. Schreiben Sie uns eine E-Mail an gwk@gwk-bonn.de.

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behinderten-gleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.gwk-bonn.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de