Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale und größte Förderorganisation für die Forschung in Deutschland. Ihre Kernaufgabe besteht in der Finanzierung von Forschungsvorhaben in Hochschulen und Forschungsinstituten und gleichzeitig in der Auswahl der besten dieser Vorhaben im Wettbewerb.
Bund und Länder fördern die Deutsche Forschungsgemeinschaft gemäß den im GWK-Abkommen und in der Ausführungsvereinbarung DFG-(AV-DFG) enthaltenen Regeln gemeinsam im Verhältnis 58% (Bund) zu 42% (Länder). Die GWK hat für 2021 eine gemeinsame institutionelle Zuwendung des Bundes und der Länder von rd. 2.339 Mio. Euro beschlossen. Die Erhöhung gegenüber 2020 beträgt 3 % und folgt der im Pakt für Forschung und Innovation IV verabredeten Steigerung.
Als ergänzende Sonderfinanzierung zur institutionellen Förderung erhält die DFG in 2021 rund 487 Mio. Euro für Programmpauschalen. Diese waren bisher im Hochschulpakt 2020 verankert und werden ab 2021 in die institutionelle Förderung der DFG überführt. Die Antragsteller der von der DFG geförderten Forschungsvorhaben erhalten dabei einen pauschalen Zuschlag zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben (Programmpauschalen). Dabei handelt es sich um Ausgaben, die bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung durch die Forschungsprojekte verursacht werden, aber diesen nicht unmittelbar und ausschließlich direkt zuzurechnen sind.
Darüber hinaus erhält die DFG 2021 aus Sonderfinanzierungen zur Durchführung der Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten, für die Förderung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen sowie für den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur weitere 516 Mio. Euro.
Zum Herunterladen:
Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft – Ausführungsvereinbarung DFG (AV-DFG) – vom 02. Juli 2021: PDF-Datei (nicht barrierefrei)