Die Aufgaben der GWK

In der 2008 gegründeten GWK behandeln Bund und Länder alle sie gemeinsam berührenden Fragen der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien, der Wissenschaftsförderung und des Wissenschaftssystems. Mitglieder der GWK sind die Wissenschaftsministerinnen und –minister sowie die Finanzministerinnen und –minister von Bund und Ländern. Unter Wahrung ihrer Kompetenzen streben sie bei gemeinsam berührenden Fragen eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu steigern.

Grundlegend für die gemeinsame Bund-Länder-Förderung von Wissenschaft ist Artikel 91 b Absatz 1 Grundgesetz: „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.“

Die durch Artikel 91 b Absatz 1 gewährte Möglichkeit für eine gemeinsame Förderung durch Bund und Länder wird durch das 2007 von den Regierungschefinnen und -chefs geschlossene „Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ (in der Kurzform als „GWK-Abkommen“ bezeichnet) weiter konkretisiert.

Die Besonderheit der GWK im Unterschied zu Fachministerkonferenzen (wie z.B. Innenministerkonferenz) besteht darin, dass der GWK sowohl die für Wissenschaft als auch die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen  und Senatoren von Bund und Ländern angehören. Dies gibt ihr im föderalen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland ganz spezifische Handlungs- und Entscheidungsspielräume, was sich auch daran zeigt, dass bei einstimmig gefassten Beschlüssen der GWK die Zustimmung der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern als erteilt gilt und diese damit unmittelbar für Bund und Länder verbindlich werden.

Die Vorbereitung der Beratungen und Beschlüsse der GWK erfolgt durch den Ausschuss, der auf Abteilungsleiterebene eine entsprechende Zusammensetzung aufweist. Im Rahmen der politischen Vorgaben und Aufträge bestimmt er seine Arbeitsweise selbst und kann dabei auf die Expertise der Ministerialverwaltungen von Bund und Ländern zurückgreifen. Zudem hat die GWK dem Ausschuss eine Reihe von Aufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen. Vor allem zur Vorbereitung dieser Entscheidungen hat der Ausschuss spezifische Fachausschüsse eingesetzt, die einen jeweils begrenzten und klar definierten Auftrag haben.

Folgen Sie uns zu unseren „Themen“, um mehr darüber zu erfahren, was z.B. den Hochschulpakt ausmacht, welche großen Wissenschaftsorganisationen gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden oder welche Herausforderungen für die Herstellung von Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung bestehen. Dieses und vieles mehr wollen wir Ihnen auf den folgenden Seiten näherbringen.

Zum Herunterladen:

Informationsbroschüre „Grundlagen der GWK 2024“: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

GWK-Abkommen: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Geschäftsordnung für die GWK: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Hans-Gerhard Husung, Die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Gestaltungsaufgabe von Bund und Ländern: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK): PDF-Datei (nicht barrierefrei)