Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG)

Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) betreibt angewandte Forschung und Entwicklung. Vertragspartner und Auftraggeber sind Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentliche Hand. Unter ihrem Dach arbeiten derzeit 69 Institute und Forschungseinrichtungen an Standorten in ganz Deutschland.

Bund und Länder fördern die FhG gemäß den im GWK-Abkommen und in der Ausführungsvereinbarung FhG (AV-FhG) enthaltenen Regeln gemeinsam im Verhältnis von 90 % (Bund) : 10 % (Länder) (eine Übersicht über die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern auf der Grundlage von Art. 91 b Absatz 1 GG finden Sie hier). Die Zuwendungen werden jährlich entsprechend der im Pakt für Forschung und Innovation getroffenen Vereinbarung gesteigert (weitere Informationen zum Pakt für Forschung und Innovation finden Sie hier).

Im Rahmen der institutionellen Förderung des Bundes und der Länder werden Forschungsprojekte durchgeführt, die zu Innovationen in der Gesellschaft und in Schlüsseltechnologien beitragen.

Die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern deckt rund 30 % des Budgets der FhG. Die übrigen etwa 70 % erwirtschaftet die FhG durch Aufträge aus Industrie und Dienstleistungsunternehmen und durch öffentlich finanzierte Forschungsprojekte.

Zum Herunterladen:

Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. – Ausführungsvereinbarung FhG (AV-FhG) – vom 02. Juli 2021: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Anlage zur AV-FhG (Liste der Fraunhofer-Forschungseinrichtungen): PDF-Datei (nicht barrierefrei)