Informationsinfrastrukturen / NFDI
Die fortschreitende Digitalisierung weitet die Menge der von der Wissenschaft generierten Daten stark aus. Ein erfolgreicher Umgang mit diesen Daten, also deren Sicherung, Ordnung und Verarbeitung und insbesondere auch ihre Bereitstellung für eine wissenschaftliche Nachnutzung, setzt funktionierende Infrastrukturen wie etwa Archive, Bibliotheken, (Daten-) Sammlungen oder Fachinformationszentren voraus. Die Herausforderungen der kommenden Jahre, vor denen diese sogenannten Informationsinfrastrukturen stehen, lassen sich beispielsweise mit den Stichworten Hosting, Langzeitarchivierung, Retrodigitalisierung, Qualitätssicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten, Lizenzierung und Umgang mit virtuellen Forschungsumgebungen und Künstlicher Intelligenz (KI) umschreiben.
Die digitale Informationsversorgung der Wissenschaft unterliegt einer höchst dynamischen Entwicklung. Um die vorhandenen vielfältigen Aktivitäten zu ihrer Weiterentwicklung besser untereinander und auf die Bedarfe der Wissenschaft abzustimmen sowie sie miteinander zu verzahnen, hat die GWK im November 2013 die Einrichtung eines Rats für Informationsinfrastrukturen (RfII) als vierjähriges Pilotprojekt beschlossen. Sie folgte damit einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2012, der eine koordinierte Weiterentwicklung des Infrastrukturaufbaus als dringend notwendig erachtete. Der Rat hat sich im November 2014 konstituiert. Zuletzt hat die GWK am 4. Juli 2025 die Fortsetzung der Arbeit des Rats für zwei weitere Mandatsperioden von je vier Jahren von 2026 bis 2034 beschlossen. Die Finanzierung des Rates erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder, die Geschäftsstelle des Rats ist an der Universität Göttingen angesiedelt.
Als übergreifendes Gremium vertritt der Rat keine spezifische Institution, sondern berät Wissenschaft wie Politik gleichermaßen in Fragen der Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen. Dem 24-köpfigen Gremium gehören sowohl Nutzerinnen/Nutzer und Betreiberinnen/Betreiber von wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen als auch öffentliche Zuwendungsgeber und Personen des öffentlichen Lebens an. Die Zusammensetzung des Gremiums finden Sie hier: Mitglieder des Rats für Informationsinfrastrukturen.
Der Rat widmet sich auf der Systemebene den strategischen Zukunftsfragen des digitalen Wandels in der Wissenschaft. Er soll die Selbstorganisationsprozesse in der Wissenschaft stärken, Kooperationsmöglichkeiten ausloten und neue Handlungsfelder identifizieren. Im Mai 2016 hat der Rat der GWK ein Positionspapier mit dem Titel „Leistung aus Vielfalt“ übergeben, mit dem er einen detaillierten Überblick über den aktuellen Stand des Forschungsdatenmanagements in Deutschland gibt. Die Empfehlungen des Rats finden Sie hier. Er spricht sich darin für die Gründung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) aus, die der Wissenschaft eine Grundversorgung an Speichermöglichkeiten und Dienstleistungen für die Nachnutzung der Daten anbieten soll.
Die GWK hat am 26. November 2018 auf der Grundlage von Artikel 91 b GG den Aufbau und die Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur beschlossen. Die hierzu geschlossene Bund-Länder-Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Für Aufbau und Förderung der NFDI wollen Bund und Länder bis 2028 jährlich bis zu 90 Mio. Euro im Endausbau bereitstellen, hiervon bringt der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder. Das Programm startete am 1. Januar 2019.
Derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung sollen im Rahmen der NFDI für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden.
Die NFDI soll Standards im Datenmanagement setzen und als digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Auf diese Weise wird eine unverzichtbare Voraussetzung dafür geschaffen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und Innovationen in Forschung und Gesellschaft zu ermöglichen.
Die NFDI soll von Nutzern und von Anbietern von Forschungsdaten im Zusammenwirken mit Einrichtungen der wissenschaftlichen Infrastruktur – wie z.B. Fachinformationszentren – ausgestaltet werden. Sie werden zu diesem Zweck in Konsortien zusammenarbeiten, die im Rahmen des Programms eine finanzielle Förderung erhalten können. Der Förderbeginn für Konsortien startete im Herbst 2020. Das wissenschaftsgeleitete Verfahren zur Begutachtung der Förderanträge von Konsortien führt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) durch; die Entscheidungen über die Förderung trifft die GWK auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse der DFG.
Mit den Förderentscheidungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 wurden insgesamt 27 Konsortien in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern aufgenommen. Sie bilden gemeinsam mit dem Basisdienste-Konsortium Base4NFDI die Nationale Forschungsdateninfrastruktur. Die Namen der 27 geförderten Konsortien sowie weitere Informationen zur Nationalen Forschungsdateninfrastruktur sind auf der Internetseite des NFDI e. V. abrufbar: www.nfdi.de.
Am 10. Juli 2026 hat die GWK die Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der NFDI für den Zeitraum vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2038 beschlossen. Mit der neuen Vereinbarung wird die NFDI zu einer „One NFDI“ weiterentwickelt. Ziel ist es, das Forschungsdatenmanagement in Deutschland stärker zu koordinieren, gemeinsame Standards weiterzuentwickeln, dezentrale Initiativen enger zu vernetzen und die NFDI als koordinierenden und strukturierenden Akteur im Wissenschaftssystem auszubauen. Die neue Bund-Länder-Vereinbarung stärkt die gesamtstaatliche Verantwortung der NFDI, baut resiliente Strukturen aus und entwickelt ein bedarfsorientiertes Diensteportfolio weiter. Die NFDI trägt auch weiterhin zur Vernetzung des deutschen Wissenschaftssystems mit europäischen und internationalen Dateninfrastrukturen bei. Zugleich wird ein von der DFG administriertes Innovationsprogramm eingerichtet, um neue Entwicklungen im Forschungsdatenmanagement flexibel aufzugreifen.
Für die Förderung der NFDI stellen Bund und Länder ab dem 1. Januar 2029 gemeinsam jährlich bis zu 98,7 Mio. Euro bereit.
Zum Herunterladen:
Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 10. Juli 2026: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur vom 26. November 2018: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Agreement between the Federal Government and the Länder concerning the Establishment and Funding of a National Research Data Infrastructure (NDFI) of 26 November 2018: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
