Professorinnenprogramm

Am 4. November 2022 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz das Professorinnenprogramm 2030 beschlossen, das auf der bewährten Struktur des Professorinnenprogramms aufbaut und gleichzeitig neue Akzente setzt. Um Frauen in ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen und ihren Anteil an Professuren an deutschen Hochschulen zu steigern, haben Bund und Länder 2008 das Professorinnenprogramm aufgelegt, das bisher in mehreren Phasen und Ausschreibungsrunden die Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem nachhaltig verbessert hat. Das Professorinnenprogramm ist ein zentrales Instrument, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern.

Das Programm verfolgt eine Doppelstrategie: Zum einen geht es darum, im Hochschulbereich mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Zum anderen hat das Programm das Ziel, die gleichstellungspolitischen Strukturen an den Hochschulen zu stärken. Für die Bewerbung um die Förderung einer Professur müssen die Hochschulen ein Gleichstellungskonzept zur Begutachtung vorlegen. Erst bei dessen positiver Bewertung können Förderanträge für bis zu drei Professuren gestellt werden.

Insgesamt wurden im Rahmen der drei ersten Programmphasen 820 Professorinnen gefördert. Auch die Verankerung von Gleichstellungsstrukturen an den Hochschulen konnte deutlich verbessert werden. Das Programm hat eine hohe Akzeptanz erreicht, die weit über die 171 in der dritten Programmphase beteiligten Hochschulen hinausgeht. Im Jahr 2021 fand eine Evaluation des Programms statt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Programm sowohl im Blick auf die Verbesserung der Gleichstellungsstrukturen als auch hinsichtlich der Anzahl der mit Frauen besetzten Professuren an den Hochschulen erfolgreich ist und positive Wirkungen erzielt. 

Bund und Länder haben für das Professorinnenprogramm in den Jahren 2008 - 2022 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Professorinnenprogramm 2030, das eine Laufzeit von 2023 bis 2030 vorsieht, werden 320 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht.

Zum Herunterladen:

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über die Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen – Professorinnenprogramm 2030 vom 4. November 2022: PDF Datei (nicht barrierefrei)

Evaluationsbericht zum Professorinnenprogramm vom Januar 2022: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel. 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes über die Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (Professorinnenprogramm III) vom 10. November 2017: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 2 Grundgesetzes über die Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (Professorinnenprogramm II) vom 29. Juni 2012: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (Professorinnenprogramm) vom 19. November 2007: PDF-Datei (nicht barrierefrei)