Finanzierungsübersicht
Gemeinsame Förderung von Bund und Ländern auf der Grundlage von Art. 91b Absatz 1 GG
Diese Tabelle mit den gemeinsamen Förderungen des Bundes und der Länder auf Grundlage des Artikels 91b Absatz 1 GG sowie die folgenden Erläuterungen finden Sie auch in dieser PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Erläuterungen
Soweit Angaben dem Bundeshaushaltsplan entnommen sind, gelten folgende Quellen:
- Bundeshaushaltsplan 2022 v. 22.06.2022 (BGBl I, S. 890)
- Bundeshaushaltsplan 2023 v. 23.12.2022 (BGBl I, S. 2485
Institutionelle Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft - Grundförderung
Gemäß GWK-Abkommen und Ausführungsvereinbarung DFG; lt. Beschlüssen der GWK. Den Aufwuchs der Grundförderung trug der Bund in den Jahren 2016 bis 2020 gemäß dem Beschluss über den PFI III allein. Im Rahmen von PFI IV wird der jährliche Aufwuchs von 2021 bis 2030 von Bund und Ländern nach den in den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln aufgebracht.
Deutsche Forschungsgemeinschaft - Programmpauschalen
Seit dem Jahr 2021 werden die DFG-Programmpauschalen nicht mehr als 2. Säule des Hochschulpaktes gefördert, sondern sind in der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (AV-DFG) verankert.
Fraunhofer-Gesellschaft
Gemäß Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 (Wirtschaftspläne) zu Kap. 3004 TGr. 60. Den Aufwuchs der Grundförderung trug der Bund seit 2016 gemäß dem Beschluss über den PFI III allein. Im Rahmen von PFI IV wird der jährliche Aufwuchs von 2021 bis 2030 von Bund und Ländern nach den in den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln aufgebracht.
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
Gemäß GWK-Abkommen; Programmorientierte Förderung (POF) und Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen, unter Berücksichtigung von Sondertatbeständen / Sonder-finanzierungen des Bundes und von Ländern.
Bundes- und Länderanteil lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 (Wirtschaftspläne) zu Kap. 3004 TGr 70 Titel 685 70 sowie zu Kap. 0901 TGr 03 Titel 685 31. Ohne Ansätze für Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen (TGr 80) bei Bund und Ländern. Zuzüglich Ansatz für Rekrutierungsinitiative in Kap. 3004 TGr 70, Titel 685 70, lfd. Nr. 16 (Länderanteil hilfsweise nach Finanzierungsschlüssel 90:10 berechnet). Den Aufwuchs der POF trug der Bund seit 2016 gemäß dem Beschluss über den PFI III allein. Im Rahmen von PFI IV wird der jährliche Aufwuchs von 2021 bis 2030 von Bund und Ländern nach den in den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln aufgebracht.
Leibniz-Gemeinschaft
Gemäß GWK-Abkommen und Ausführungsvereinbarung WGL; lt. Beschlüssen der GWK. Ohne Sonderfinanzierungen einzelner Länder oder des Bundes. Den Aufwuchs des Plafonds für laufende Maßnahmen trug der Bund seit 2016 gemäß dem Beschluss über den PFI III allein. Im Rahmen von PFI IV wird der jährliche Aufwuchs von 2021 bis 2030 von Bund und Ländern nach den in den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln aufgebracht.
Max-Planck-Gesellschaft
Gemäß GWK-Abkommen und Ausführungsvereinbarung MPG; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023. Ohne Sonderfinanzierungen einzelner Länder oder des Bundes. Im Rahmen von PFI IV wird der jährliche Aufwuchs von 2021 bis 2030 von Bund und Ländern nach den in den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln aufgebracht.
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
Gemäß GWK-Abkommen und Ausführungsvereinbarung acatech; lt. Beschlüssen der GWK; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023.
Berliner Institut für Gesundheitsforschung (ab 2021: Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH))
Gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin über die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG).
Bundes- und Länderanteil lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 zu Kap. 3004 TGr 70, Titel 685 72 (Wirtschaftsplan).
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
Gemäß GWK-Abkommen; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 zu Kap. 3003 TGr 60, Titel 685 60, (Wirtschaftsplan) lfd. Nr. 2.
Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung:
Gemäß GWK-Abkommen und Ausführungsvereinbarung DZHW; lt. Beschlüssen der GWK; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 zu Kap. 3003 TGr 60, Titel 685 60, (Wirtschaftsplan) lfd. Nr. 6.
Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Nachfolgeprogramm von Qualitätspakt Lehre. Gemäß Verwaltungsvereinbarung über Innovation in der Hochschullehre vom 6. Juni 2019; lt. Beschlüssen der GWK; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 zu Kap. 3003 TGr 90, Titel 685 90 (Wirtschaftsplan). Für die Jahre 2021-2023 ist die Zuwendung allein vom Bund, ab dem Jahr 2024 von Bund und Ländern gemeinsam vorgesehen.
Wissenschaftskolleg zu Berlin
Gemäß GWK-Abkommen; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Anlage 1 zu Kap. 3003 TGr 60, Titel 685 60, (Wirtschaftsplan) lfd. Nr. 5.
Programm- und projektbezogene Förderung
Akademienprogramm
Gemäß GWK-Abkommen; lt. Beschlüssen der GWK; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023.
Deutsche Allianz Meeresforschung
Gemäß Verwaltungsvereinbarung zum Aufbau und zur Förderung einer Deutschen Allianz Meeresforschung (VV-DAM); lt. Beschlüssen der GWK; für das Jahr 2023 lt. Mitteilung des BMBF.
Exzellenzstrategie
Gemäß Verwaltungsvereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten (Exzellenzstrategie), lt. Beschlüssen der GWK.
Förderinitiative "Innovative Hochschule"
Gemäß Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen ("Innovative Hochschule"). Lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023; Kap. 3004 Titel 685 12 (Länderanteil gemäß Finanzierungsschlüssel 90:10 errechnet).
Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen an Hochschulen
Gemäß GWK-Abkommen und AV-FGH; lt. Beschlüssen der GWK; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023
Hochschulpakt 2020 - zusätzliche Studienanfänger
Gemäß Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020, Artikel 1 i.V.m. Bericht zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2020 (Materialien der GWK, Heft 80), Tabelle 12, S. 1. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Länder erfolgt über die gesamte Programmlaufzeit; Anpassungen der Jahresraten sind möglich.
Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland
Gemäß Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung einer Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD); lt. Beschlüssen der GWK.
Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung
Projektförderung gemäß Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderinitiative Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung vom 10. Dezember 2020 (Länderanteil gemäß Finanzierungsschlüssel 90:10 errechnet); lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023.
NAKO Gesundheitsstudie
Projektförderung gemäß Bund-Länder-Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der NAKO Gesundheitsstudie; lt. Beschlüssen der GWK.
Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Gemäß Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI); lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023 (Länderanteil gemäß Finanzierungsschlüssel 90:10 errechnet).
Professorinnenprogramm
Gemäß Vereinbarung über das Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder. Länderanteil gemäß Finanzierungsschlüssel 50:50 errechnet.
Programm Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Gemäß der Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen. Lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023; Kap. 3004 Titel 683 10. Der Bund finanziert die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen direkten Projektausgaben sowie die Kosten der Projektträgerschaft und Evaluierungen. Das jeweilige Sitzland beteiligt sich an den vorhabenbezogenen Gesamtausgaben im Rahmen der Finanzierung der Grundausstattung; ein genauer Betrag ist nicht ermittelbar.
Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Gemäß Verwaltungsvereinbarung über das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023; Kap. 3003 Titel 685 14. Der Bund finanziert die Fördergegenstände in Form einer Pauschale und trägt die Kosten des Verfahrens und der Evaluation. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme sicher; ein genauer Betrag ist nicht ermittelbar.
Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen
Gemäß Verwaltungsvereinbarung zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen, welche die Gesamtfinanzierungsschlüssel der einzelnen Jahre regelt; lt. Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Kap.3003 Titel 685 12, sowie Mitteilung des BMBF.
Qualitätsoffensive Lehrerbildung
Gemäß Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm "Qualitätsoffensive Lehrerbildung"; Bundeshaushaltsplan 2022 bzw. Bundeshaushaltsplan 2023, Kap. 3002 Titel 685 44.
Qualitätspakt Lehre
Gemäß Verwaltungsvereinbarung über den Qualitätspakt Lehre. Lt. Bundeshaushaltsplan 2022, Kap. 3003 Titel 685 15. Der Bund finanziert die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Personal- und Sachausgaben der Hochschulen sowie die Kosten des Verfahrens und der Evaluation. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme sicher; ein genauer Betrag ist nicht ermittelbar. Ab 2022: Auslauffinanzierung. Folgeprogramm: Innovation in der Hochschullehre (ab 2022).
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Gemäß Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken; lt. Beschlüssen der GWK. Nachfolgeprogramm für HSP 2020 (ab 2021).