Finanzierungsschlüssel

Gemeinsame Förderung von Bund und Ländern auf Grundlage von Art. 91 b Abs. 1 GG

I. Förderung von Hochschulen

 

Einrichtungen/

Fördermaßnahme

Anteil

Bund

Anteil

Länder

Aufbringung des
Länderanteils

1.

Aufstieg durch Bildung

100 %

 

Jedes Land bzw. der Träger stellt die Gesamtfinanzierung sicher.

2.

Exzellenzstrategie

75 %

25 %

Sitzland

3.

Forschung und
Entwicklung an
Fachhochschulen

100 %

 

Das Sitzland beteiligt sich an den vorhabenbezogenen Gesamtausgaben im Rahmen der Finanzierung der Grundausstattung.

4.

Forschungsbauten, Großgeräte und
Nationales Hoch-leistungsrechnen

50 %

50 %

Forschungsbauten und Groß-geräte: Sitzland;
Nationales Hochleistungsrechnen: entspr. FGH-Verfahrensgrundsätze

5.

Hochschulpakt III
(Programmlinie:
Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger)

≥ 50 %

≤ 50 %

Der Bund beteiligt sich mit 13.000 € an den rechnerischen Kosten pro zusätzlichen Studienanfänger.
Die Länder stellen die Gesamt-finanzierung sicher und erbringen verbindlich finanzielle Leistungen, die denen des Bundes vergleichbar sind.

6.

Innovation in der
Hochschullehre

   2021 - 2023

 

100 %

 

 

 

   ab 2024

73,33 %

26,66 %

alle Länder nach Königsteiner Schlüssel

7.

Innovative Hochschule

90 %

10 %

Sitzland

8.

Personal an
Fachhochschulen

71 %

29 %

Sitzland

9.

Professorinnen­programm III

50 %

50 %

Sitzland

10.

Qualitätsoffensive
Lehrerbildung

100 %

 

 

11.

Qualitätspakt Lehre

100 %

 

Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher.

12.

Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

100 %

 

Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher.

 

13.

Zukunftsvertrag
Studium und Lehre stärken

 

50 %

50 %

Sitzland

 

II. Förderung von außerhochschulischen Wissenschaftseinrichtungen

 

Einrichtungen/

Fördermaßnahme

Anteil

Bund

Anteil

Länder

Aufbringung des
Länderanteils

1.

acatech

1/3

2/3

50 % durch den Freistaat Bayern und 50 % durch alle Länder nach Königsteiner Schlüssel.

2.

DFG*

58 %

42 %

alle Länder nach Königsteiner Schlüssel

 

 

(Programmpauschalen
gem. Anl. 2 der Ver-
waltungsvereinbarung
zum Hochschulpakt III)**

 

3.

DZHW

70 %

30 %

alle Länder nach Königsteiner Schlüssel

4.

FhG

 

 

 

 

- Ausbaumaßnahmen (Sonderfinanzierungen)

90 %

 

 

 

 

50 %

10 %

 

 

 

 

50 %

2/3 entsprechend dem Verhältnis des Zuwendungsbedarfs der Einrichtungen der FhG, die in einem Land ihren Sitz haben; 1/3 beteiligte Länder entsprechend Königsteiner Schlüssel

Sitzland

 

5.

HGF

90 %

10 %

Der Länderanteil wird i.d.R. vom jeweiligen Sitzland aufgebracht, abweichende
Regelungen für einzelne
Zentren

6.

Leibniz-Einrichtungen
i.d.R.

 

50 %

 

50%***

Große Baumaßnahmen: Sitzland;
im Übrigen:

–  Einrichtungen, die in erheblichem Umfang wissenschaftliche Infrastrukturaufgaben wahrnehmen: 25% Sitzland, 75 % alle Länder nach
Königsteiner Schlüssel;

–  übrige Einrichtungen: 75 % Sitzland, 25 % aller Länder nach Königsteiner Schlüssel

7.

Leopoldina

80%****

20 %

Sitzland

8.

MPG

50 %

50 %

50 % Sitzland der Einrichtung,
50 % alle Länder nach
Königsteiner Schlüssel*****

9.

Wissenschaftskolleg
zu Berlin

50 %

50 %

Sitzland

 

III. Weitere Arbeitsgebiete

 

Einrichtungen/

Fördermaßnahme

Anteil

Bund

Anteil

Länder

Aufbringung des
Länderanteils

1.

Akademienprogramm

50 %

50 %

Sitzland der Arbeitsstelle des jeweiligen Akademienvorhabens

2.

NAKO
Gesundheitsstudie

75 %

25 %

75 % nach Anteil der Vorhaben des jeweils beteiligten Landes an den Gesamtaus­gaben.
25 % nach Königsteiner Schlüssel (ohne die nicht beteiligten Länder)

3.

Nationale
Forschungs-
dateninfrastruktur

90 %

10 %

alle Länder nach Königsteiner Schlüssel

 

* In der Darstellung bleibt unberücksichtigt, dass ein geringer Teil der von der DFG an Empfänger von Bewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung ausgezahlten Mittel aus den Zuwendungen für WGL-Einrichtungen (nach den für die WGL-Einrichtungen geltenden Finanzierungsschlüsseln) finanziert wird.

** Programmpauschalen ab 1. Januar 2021 entsprechend der AV-DFG.

*** Wegen Abweichung im Einzelfall vgl. Anlage zur AV-WGL: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

**** Davon abweichend Zuwendungen zur Förderung der Jungen Akademie im Verhältnis 90 : 10; Länderanteil je zur Hälfte durch Sachsen-Anhalt und Berlin.

***** Für Einrichtungen, die in erheblichem Umfange wissenschaftliche Infrastrukturaufgaben erbringen, kann eine abweichende Aufbringung des Länderanteils festgelegt werden. Einrichtungen im Ausland, zentral veranschlagte Mittel und Generalverwaltung: ohne Sitzlandanteil vollständig nach Königsteiner Schlüssel.