Leitlinien für private Mittelbeiträge bei Bund-Länder-Finanzierungen

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025 zu den folgenden Leitlinien zur Einbeziehung privater Mittelbeiträge bei Bund-Länder-Finanzierungen bekannt.

Präambel

Private Beiträge zur Wissenschaftsfinanzierung tragen in erheblichem Maße zum Erreichen des nationalen 3,5-Prozent-Ziels für Forschung und Entwicklung und damit zur Strategie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei, Europa „zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ wachsen zu lassen.

Private Finanzierungen können staatliche Finanzierungen in der Wissenschaft gezielt ergänzen und schaffen Synergien, die ohne diese Ressourcen nicht entstehen würden.

Die Verbindung privater und öffentlicher Mittel in der Wissenschaft kann die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Sichtbarkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts in all seinen Dimensionen stärken.

Private Beiträge können dabei sowohl finanzielle Mittel als auch „in-kind“-Leistungen (Personal, Sachmittel, Infrastrukturen) sein. Je bedeutender die privaten Beiträge sind, desto mehr Gewicht haben diese Leitlinien. Kriterien hierfür können insbesondere sein: der Anteil der privaten in Relation zur öffentlichen Förderung sowie die Dauer der privaten Finanzierung, aber auch der Einfluss, den die private Finanzierung auf die strategische Ausrichtung der öffentlichen Förderung haben kann.

Die Leitlinien richten sich an die Leitungen, die Gremien und die staatlichen Förderer von staatlich grundfinanzierten Wissenschaftseinrichtungen und Projekten und ihre Vertragspartner. Die Partner begegnen sich hierbei auf der Basis gegenseitigen Vertrauens.

Leitlinien

  1. Garantierte Wissenschaftsfreiheit
    Es gelten die Wissenschaftsfreiheit und der Grundsatz wissenschaftsgeleiteter Entscheidungen. Interessenskonflikte zwischen staatlichen und privaten Finanzierungspartnern werden ausgeschlossen.
  2. Verhältnis privater und öffentlicher Förderung
    Private und öffentliche Mittel sollen sich zur Erreichung wissenschaftlicher Ziele und Synergien sinnvoll ergänzen. In der Verwendung, Abrechnung und Prüfung sollen sie jedoch voneinander getrennt werden können. Private und öffentliche Mittelgeber sollen sich nicht gegenseitig beeinflussen oder konditionieren und treffen ihre Förderentscheidungen unabhängig voneinander.
  3. Nachhaltige Finanzierung
    Private Mittel ermöglichen eine nachhaltige Finanzierung des Fördergegenstands. Gegenseitige Verpflichtungen für private und öffentliche Finanzierungspartner entstehen nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Transparenz und Zusammenarbeit
    Zu einem frühen Zeitpunkt vor Abschluss von Fördervereinbarungen erfolgt insbesondere bei umfangreichen privaten Beiträgen eine hinreichende Information der staatlichen Mittelgeber. Diese Transparenz ermöglicht es, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und Konformität zu zentralen Regelungen im jeweiligen Förderkontext sicherzustellen, ohne den Prozess zu verlangsamen.
  5. Erforderliche Gremienbefassung
    Vor Abschluss der Fördervereinbarung erfolgen erforderliche Einbindungen der staatlichen Mittelgeber, z.B. durch die Aufsichtsgremien der jeweiligen staatlich finanzierten Einrichtung oder Gremien der öffentlichen Mittelgeber, die möglichst zeitnah entscheiden.