Die Exzellenzstrategie und ihre Vorgängerin, die Exzellenzinitiative

Ziel der am 16. Juni 2016 von Bund und Ländern in Nachfolge der Exzellenzinitiative beschlossenen neuen Exzellenzstrategie ist es, die Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen fortzusetzen und weiterzuentwickeln. So soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert werden. Die mit der Exzellenzinitiative erreichte Dynamik und erfolgreiche Entwicklung soll fortgeführt werden, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschulstandorts Deutschland in der Breite zum Ziel hat. Mit dieser auf Dauer angelegten Förderung erhält die Spitzenforschung an den Universitäten im internationalen Wettbewerb eine längerfristige Perspektive. Am 4. November 2022 änderte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz die der Exzellenzstrategie zugrundeliegende Vereinbarung, um sie im Hinblick auf die zweite Förderrunde weiterzuentwickeln.

Bund und Länder stellen für die Finanzierung des Gesamtprogramms, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, bis zum Jahr 2025 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro und ab dem Jahr 2026 jährlich insgesamt 687 Mio. Euro zur Verfügung (einschließlich Programm- und Universitätspauschalen, Verwaltungskosten und Auslauffinanzierung). Die Mittel werden vom Bund und von den jeweiligen Sitzländern im Verhältnis 75:25 getragen.

Die Exzellenzstrategie umfasst die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten.

Mit dem Instrument Exzellenzcluster werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder, auch wissenschaftsbereichsübergreifend, an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Für die Projektförderung der Exzellenzcluster stellen Bund und Länder in der ersten Förderrunde (2019 bis 2025) jährlich insgesamt rund 385 Mio. Euro zur Verfügung. Am 28. September 2017 hat das internationale Expertengremium für die Exzellenzstrategie entschieden, dass von den bis April 2017 eingereichten 195 Antragsskizzen 88 für Exzellenzcluster zur Antragstellung zugelassen werden. Am 27. September 2018 hat die mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des internationalen Expertengremiums und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission aus den 88 Förderanträgen insgesamt 57 Exzellenzcluster zur Förderung in der ersten Förderrunde ausgewählt. Ab der zweiten Förderrunde mit Förderbeginn im Jahr 2026 stellen Bund und Länder jährlich insgesamt rund 539 Mio. Euro für die Förderung von bis zu 70 Exzellenzclustern zur Verfügung.

Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient der Stärkung der Universitäten als Institution bzw. einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung. Ab der ersten Förderrunde stellen Bund und Länder für die Förderung von Exzellenzuniversitäten jährlich insgesamt rund 148 Mio. Euro für elf Förderfälle zur Verfügung. Mit der Förderlinie Exzellenzuniversitäten wurden erstmals die verfassungsrechtlichen Spielräume genutzt, die der zum 1. Januar 2015 neu gefasste Artikel 91b des Grundgesetzes bietet. Danach können Hochschulen in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden. Bei den Exzellenzuniversitäten ist dies an die Bedingung geknüpft, dass ihre alle sieben Jahre stattfindende wissenschaftliche Evaluierung erfolgreich verläuft. Am 19. Juli 2019 hat die mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des internationalen Expertengremiums und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission 10 Exzellenzuniversitäten und einen Exzellenzverbund, dem mehrere Universitäten angehören, zur Förderung ausgewählt. In der zweiten Förderrunde können bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren ab dem Jahr 2027 zusätzlich vier neue Förderfälle gefördert werden. Wird dadurch die Zahl der Förderfälle erhöht, so werden die dafür notwendigen Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Unter www.exzellenzstrategie.de bieten Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat, die das Verfahren für die beiden Förderlinien der Exzellenzstrategie durchführen, weitere Informationen zur Umsetzung des Programms.

Die Exzellenzinitiative

Das 2005 gestartete gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern zielte darauf ab, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die universitäre Spitzenforschung sichtbarer zu machen. Diese strategischen Zielsetzungen verfolgte der Wettbewerb in drei projektbezogenen Förderlinien:

  • Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung
  • Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung.

Eine erste Programmphase lief von 2005 bis 2012. Bund und Länder stellten hierfür auf Grundlage des damals geltenden Artikels 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung. In den drei Förderlinien wurden insgesamt 85 Projekte gefördert.

Die von Bund und Ländern am 04. Juni 2009 beschlossene zweite Programmphase (bis 2017) hatte ein Gesamtfördervolumen von 2,7 Mrd. Euro. Die vorgesehenen Mittel trugen Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Projekte -wie auch in der ersten Programmphase- im Verhältnis 75:25. Insgesamt 39 Universitäten aus 13 Ländern waren mit 45 Graduiertenschulen (33 Fortsetzungsanträge und 12 Neuaufnahmen), 43 Exzellenzclustern (31 Fortsetzungsanträge und 12 Neuanträge) und elf Zukunftskonzepten in der zweiten Phase erfolgreich.

Nach erfolgreicher Evaluation der Exzellenzinitiative durch eine international zusammengesetzte Expertenkommission unter Vorsitz von Herrn Professor Dr. Dieter Imboden haben am 16. Juni 2016 die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern auf Vorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die „Exzellenzstrategie“ als Nachfolgeprogramm beschlossen.

Zum Herunterladen (Exzellenzstrategie):

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ – vom 16. Juni 2016 in der Fassung vom 4. November 2022:  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Mitglieder des Expertengremiums für die Exzellenzstrategie zur Förderung universitärer Spitzenforschung:  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ – vom 16. Juni 2016:  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Grundsatzbeschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern für eine neue Bund-Länder-Initiative (Nachfolge Exzellenzinitiative) vom 11. Dezember 2014:  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

 

Zum Herunterladen (Exzellenzinitiative):

Bericht der internationalen Expertenkommission über die Ergebnisse der Evaluierung der Exzellenzinitiative vom Januar 2016:  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Datengestützter Bericht von DFG und WR über den Verlauf der Exzellenzinitiative vom Juni 2015: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen - Exzellenzvereinbarung II  (ExV II) vom 24. Juni 2009:  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Juni 2009: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Bericht der Gemeinsamen Kommission zur Exzellenzinitiative (Stand: 18.12.08):  PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes (Forschungsförderung) über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen -Exzellenzvereinbarung (ExV) - vom 18. Juli 2005: PDF-Datei (nicht barrierefrei)