Hochschulpakt 2020
1. Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger
Die demografische Entwicklung, die steigende Bildungsbeteiligung und die doppelten Abiturjahrgänge ließen die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in den Jahren 2007 bis 2011 stark ansteigen. In den Folgejahren verblieb die Studienanfängerzahl auf hohem Niveau. Mit dem Hochschulpakt 2020 stellten Bund und Länder sicher, dass auch in Zeiten hoher Studiennachfrage alle Studierwilligen ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium aufnehmen konnten. Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel in Milliardenhöhe schafften die Hochschulen durch eine bemerkenswerte Kraftanstrengung die notwendigen Ausbildungskapazitäten.
Der Hochschulpakt 2020 wurde in drei Programmphasen in den Jahren 2007 bis 2020 durchgeführt. In der ersten Phase (2007 bis 2010) wurden Studiermöglichkeiten für rund 185.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger gegenüber dem Basisjahr 2005 geschaffen. In der zweiten Phase (2011 bis 2015) wurde rund 722.000 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern ein Studium ermöglicht. In der dritten Phase (2016 bis 2020) konnten weitere rund 720.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger ein Studium aufnehmen. Insgesamt wurden mit Mitteln des Hochschulpakts 1,63 Millionen zusätzliche Studienplätze finanziert.
Dafür investierte der Bund in den Jahren 2007 bis 2020 rund 17,7 Mrd. Euro in den Hochschulpakt. Die Länder stellten rund 16,6 Mrd. Euro zusätzliche Mittel bereit. Darüber hinaus sichern Bund und Länder die Ausfinanzierung bis 2023 mit Mitteln in Höhe von rund 5 Mrd. Euro. Insgesamt werden Bund und Länder den Hochschulpakt bis zu seinem Abschluss mit mehr als 39 Mrd. Euro finanziert haben.
Der mit dem Hochschulpakt einhergehende bedarfsgerechte Ausbau des Studienangebots trug dazu bei, dass weiterhin ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte und wissenschaftlicher Nachwuchs in Deutschland ausgebildet werden konnten. Dabei gelang es, die Fachhochschulen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die MINT-Fächer zu stärken. Zudem konnte der Frauenanteil am Hochschulpersonal signifikant gesteigert werden.
Der Hochschulpakt wird seit 2021 mit dem Nachfolgeprogramm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (nähere Informationen) fortgeführt.
2. Programmpauschalen (Overhead) für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben
Eine zweite Säule des Hochschulpakts bildeten die Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben. Deren Einführung war erforderlich, weil öffentlich finanzierte Drittmittelprojekte in Deutschland in der Regel nur die Ausgaben für zusätzliches Personal sowie für die während der Projektlaufzeit entstandenen Sachausgaben abdecken. Forschungsprojekte verursachen darüber hinaus jedoch sogenannte indirekte Kosten. Hochschulen müssen diese zusätzlich durch Forschungsprojekte entstehenden indirekten Kosten aus Eigenmitteln bestreiten. Zur Stärkung der universitären Forschung und Erhöhung der Strategiefähigkeit führten Bund und Länder daher mit dem Jahr 2007 Programmpauschalen (Overhead) für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekte in Höhe von 20 % ein, die durch den Bund finanziert wurden. 2014 beschlossen Bund und Länder, die Programmpauschalen für Neubewilligungen ab 2016 auf 22 % zu erhöhen. Den Aufwuchs um zwei Prozentpunkte finanzierten die Länder. Insgesamt stellte der Bund in den Jahren 2007 bis 2020 ca. 4,4 Mrd. Euro für Programmpauschalen zur Verfügung. Die Länder finanzierten die Aufstockung der Pauschalen mit knapp 125 Mio. Euro.
Seit dem Jahr 2021 sind die DFG-Programmpauschalen in der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (AV-DFG) verankert (nähere Informationen).
Zum Herunterladen:
Abschlussbericht zum Hochschulpakt:
Materialien der GWK, Heft 81: Hochschulpakt 2020: Abschlussbericht von Bund und Ländern, Bonn 2022, ISBN 978-3-947282-14-2: PDF-Datei
Umsetzungsberichte zum Hochschulpakt:
Materialien der GWK, Heft 80: Hochschulpakt 2020: Bericht zur Umsetzung im Jahr 2020, Bonn 2022, ISBN 978-3-947282-13-5: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Materialien der GWK, Heft 76: Hochschulpakt 2020: Bericht zur Umsetzung im Jahr 2019, Bonn 2021, ISBN 978-3-947282-08-1: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Weitere Berichte zur Umsetzung des Hochschulpaktes aus den Jahren 2008 bis 2018 finden Sie hier.
Hochschulpakt III:
Hochschulpakt 2020: Bundesmittel in der Ausfinanzierung in den Jahren 2021 bis 2023, Stand: 7. Dezember 2021: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III) vom 11. Dezember 2014 (in der Fassung vom 02. Juli 2021): PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 zum Hochschulpakt III: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Hochschulpakt II:
Bericht der DFG über die Erfahrungen mit der Gewährung der Programmpauschale in der zweiten Programmphase vom 30. Oktober 2013: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Aktualisierte Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020, zweite Programmphase, zuletzt geändert durch Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 vom 24. Juni 2009: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Juni 2009: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Hochschulpakt I:
Bericht der DFG über die Erfahrungen mit der Gewährung von Programmpauschalen vom 26. Januar 2009: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007: PDF-Datei (nicht barrierefrei)