Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Die Stärkung der Forschungsfähigkeit und der Forschungsleistungen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) steht im Mittelpunkt des in der GWK verabredeten Programms "Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften". Dies erfolgt durch eine themenoffene Forschungsförderung. Gleichzeitig können thematische Schwerpunkte auch kurzfristig aufgesetzt werden, wo dies mit Blick auf aktuelle Bedarfe angezeigt ist. Darüber hinaus sind die Weiterentwicklung der Forschungsstrategien und -profile der HAW, der Auf- und Ausbau von Kooperationen von HAW mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Sicherstellung des Transfers Ziele der Bund-Länder-Vereinbarung. Durch die Förderung sollen die HAW unter Berücksichtigung der Heterogenität und der Breite der HAW-Landschaft in die Lage versetzt werden, sich an anderen öffentlichen und privaten Förderangeboten zu beteiligen.
Am 27. November 2023 haben Bund und Länder beschlossen, das seit 2003 laufende Programm weiterzuentwickeln und fortzusetzen. Mit der Fortschreibung bis 2030 stellen sie sicher, dass HAW auch in Zukunft ihr anwendungsorientiertes Forschungspotenzial weiter entwickeln können. Die GWK hat 2023 einen Aufwuchs der Projektmittel beschlossen, insgesamt stellen Bund und Länder gemeinsam in den Jahren 2024 bis 2030 annährend bis zu 500 Mio. Euro Projektfördermittel bereit.
Zum Herunterladen:
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nach Artikel 91 b des Grundgesetzes vom 27. November 2023: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91 b des Grundgesetzes (FuE-FH) vom 26. November 2018: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91 b des Grundgesetzes (FuE-FH) vom 28. Juni 2013: PDF-Datei (nicht barrierefrei)
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91 b des Grundgesetzes (FuE-FH) vom 17. Oktober 2008: PDF-Datei (nicht barrierefrei)