Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen

Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften stehen bei der Gewinnung ihres professoralen Personals vor besonderen und sehr spezifischen Herausforderungen: Ihre Professorinnen und Professoren müssen nicht nur über wissenschaftliche Befähigung und didaktische Kompetenzen, sondern auch über qualifizierte Praxiserfahrung verfügen. Ihre Rekrutierung gestaltet sich in einigen Bereichen zunehmend schwierig.

Deshalb hat die GWK im November 2018 das Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen beschlossen.

Ziel des Programms ist es, Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Gewinnung ihres professoralen Personals durch die Einführung oder den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung zu unterstützen. Das Programm sieht dafür verschiedene Förderinstrumente wie Schwerpunktprofessuren, kooperative Promotionen, Tandemprogramme oder die Etablierung von Kooperationsplattformen vor. Über die in dem Programm bereits angelegten Fördermaßnahmen hinaus konnten Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften selbst für sie geeignete Instrumente entwickeln und deren Förderung beantragen. Soweit gewünscht, konnten die Hochschulen zur Analyse ihrer Situation und zur Erarbeitung eines eigenen hochschul- und standortspezifischen Konzeptes zur Personalgewinnung eine zusätzliche Unterstützung beantragen.

Über die Anträge der Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurde in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren in zwei Auswahlrunden entschieden. Die Förderung der einzelnen Projekte beträgt bis zu sechs Jahre. Das Auswahlgremium, das die Förderentscheidungen trifft, setzt sich zusammen aus Expertinnen und Experten aus der angewandten Wissenschaft, Personalexpertinnen und -experten aus dem Hochschulmanagement, Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder. Die Mitgliederliste finden Sie hier (PDF-Datei) (nicht barrierefrei).

Bund und Länder stellen für das Programm insgesamt bis zu 431,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung, die insgesamt im Verhältnis 71:29 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland aufgebracht werden. Zu Beginn finanziert der Bund das Programm zu 100 Prozent, bis zum Ende der Laufzeit wächst der Finanzierungsanteil der Länder auf 50 Prozent.

Die GWK hat in ihrer Sitzung am 3. Mai 2019 Grundsätze zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen.

Im November 2020 hat das Auswahlgremium die Förderentscheidungen in der ersten Runde getroffen. Eine Übersicht der in der ersten Runde ausgewählten 64 Hochschulen finden Sie hier (PDF-Datei) (nicht barrierefrei). Im Juni 2022 hat das Auswahlgremium die Förderentscheidungen in der zweiten und finalen Runde getroffen. Eine Übersicht der in der zweiten Runde ausgewählten 34 Hochschulen finden Sie hier (PDF-Datei) (nicht barrierefrei). Insgesamt werden mit dem Programm 98 Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gefördert.

Zum Herunterladen:

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen vom 26. November 2018: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Grundsätze zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“: PDF-Datei (nicht barrierefrei)