Innovative Hochschule

Im Fokus der Förderinitiative „Innovative Hochschule“, die Bund und Länder am 16. Juni 2016 beschlossen haben, stehen insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten.

Programmziele sind die Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem sowie die Unterstützung von Hochschulen, die insgesamt oder in ausgewählten thematischen Bereichen bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen. Mit der Förderinitiative wird zur Umsetzung dieser Ziele der strategische Auf- und Ausbau der Kooperation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen angestrebt. Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ soll einen wichtigen Beitrag leisten, die Verankerung der Hochschulen in ihrer Region zu stärken und den wechselseitigen Transfer von Wissen und Ideen zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Wirtschaft zu beschleunigen, damit daraus technologische und gesellschaftliche Innovationen entstehen können.

Die Anträge der Hochschulen werden in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren in zwei Auswahlrunden entschieden. Dazu wurde ein unabhängiges Auswahlgremium aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft gebildet. Auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder sind Mitglieder dieses Auswahlgremiums.

Nach einer zweiten Ausschreibung im Juni 2021 hat das Auswahlgremium im Mai 2022 eine Entscheidung in der zweiten Auswahlrunde getroffen. Zur Förderung ausgewählt wurden 55 Hochschulen (in 16 Einzel- und 13 Verbundvorhaben). Darunter sind 39 Fachhochschulen, 3 Kunst- und Musikhochschulen sowie 13 Universitäten und Pädagogische Hochschulen. Die Förderung beginnt Anfang 2023.

Die Förderinitiative ist mit 550 Mio. Euro für zehn Jahre dotiert. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Darin enthalten ist eine Projektpauschale für Hochschulen von 22 Prozent zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben. Mindestens die Hälfte der Fördersumme und mindestens die Hälfte der ausgewählten Förderfälle müssen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen. Das Programm hat eine Laufzeit bis 2027.

Zum Herunterladen:

Liste der in der zweiten Auswahlrunde geförderten Vorhaben (5. Mai 2022)PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Mitglieder des Auswahlgremiums „Innovative Hochschule“: mehr

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsorientierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ – vom 16. Juni 2016: PDF-Datei (nicht barrierefrei)