Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF)
In der Helmholtz-Gemeinschaft haben sich 18 naturwissenschaftlich-technische und medizinisch-biologische Forschungszentren zusammengeschlossen. Ihre Aufgabe ist es, langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen. Die Gemeinschaft strebt nach Erkenntnissen, die dazu beitragen, Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dazu identifiziert und bearbeitet sie in ihren Zentren große und drängende Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr.
Bund und Länder fördern die Zentren der HGF auf der Grundlage des GWK-Abkommens gemeinsam, in der Regel im Verhältnis von 90 % (Bund) : 10 % (Sitzland) (eine Übersicht über die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern auf der Grundlage von Art. 91 b Absatz 1 GG finden Sie hier). Die Zuwendungen werden jährlich entsprechend der im Pakt für Forschung und Innovation geroffenen Vereinbarung gesteigert (weitere Informationen zum Pakt für Forschung und Innovation finden Sie hier).
Zum Herunterladen:
Liste der nach Artikel 3 GWK-Abkommen und § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Anlage zum GWK-Abkommen geförderten Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. – Helmholtz-Zentren –: PDF-Datei (nicht barrierefrei)