Innovation in der Hochschullehre und Qualitätspakt Lehre

Innovation in der Hochschullehre: dauerhafte Förderung zur Weiterentwicklung der Hochschullehre

Mit dem Programm „Innovation in der Hochschullehre“ wollen Bund und Länder ab dem Jahr 2021 eine qualitativ hochwertige und international wettbewerbsfähige Lehre an deutschen Hochschulen dauerhaft stärken. Ziele des Programms sind die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre und ihre Stärkung im Hochschulsystem. Durch entsprechende Förderformate werden Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Hochschulleitungen gesetzt, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen.

Die Durchführung des Programms erfolgt durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre, die organisatorisch bei der Toepfer Stiftung gGmbH angesiedelt ist. Die Stiftung wird mit bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr dauerhaft gefördert. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam mit den Ländern, wobei der Bund 110 Millionen Euro und die Länder 40 Millionen Euro jährlich aufbringen werden. Die Stiftung veröffentlicht Förderbekanntmachungen und koordiniert die wissenschaftsgeleitete Projektauswahl. Darüber hinaus stärkt sie den fachbezogenen und themenübergreifenden Austausch sowie die Vernetzung. Die Internetseite der Stiftung ist unter www.stiftung-hochschullehre.de erreichbar.

Rechtliche Grundlage des Programms „Innovation in der Hochschullehre“ ist die am 3. Mai 2019 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedete Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“. Bund und Länder setzen damit ihre insbesondere durch den Qualitätspakt Lehre begonnenen Anstrengungen zur Förderung und Verbreitung innovativer Hochschullehre fort. Am 6. Dezember 2019 hat die GWK die Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerorganisation ausgewählt. Link zur Pressemitteilung vom 6. Dezember 2019: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Qualitätspakt Lehre: Vorgängerprogramm der Jahre 2011 bis 2020

Zwischen 2011 und 2020 stellt der Bund insgesamt rund zwei Milliarden Euro für den Qualitätspakt Lehre (Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre) zur Verfügung. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung des Programms sicher. Mit dem Qualitätspakt Lehre werden Hochschulen aus ganz Deutschland dabei unterstützt, die Betreuung der Studierenden und die Qualität der Lehre zu verbessern. Ziele des Programms sind eine bessere Personalausstattung von Hochschulen, ihre Unterstützung bei der Qualifizierung und Weiterqualifizierung ihres Personals sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Der Qualitätspakt Lehre erweist sich als wichtiger Impulsgeber für die Wertschätzung und Verankerung guter Lehre an den Hochschulen.

In den beiden wettbewerblichen Antragsrunden 2011 und 2012 wurden insgesamt 186 Hochschulen aller Hochschularten, von der forschungsstarken Volluniversität bis zur regional orientierten Fachhochschule, in allen 16 Ländern gefördert. Es haben sich mehr als 90 % der antragsberechtigten Hochschulen mit einem Konzept für gute Lehre beteiligt. Die geförderten Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum: von zusätzlichen Professuren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Tutorinnen und Tutoren sowie Mentorinnen und Mentoren über neue Qualifizierungsangebote und Beratungsmöglichkeiten bis hin zu innovativen Studienmodellen und dem Ausbau von E-Learning-Angeboten.

Die Förderung war den Hochschulen zunächst bis 2016 zugesagt. Im Jahr 2015 wurde über eine Anschlussförderung bis Ende 2020 auf der Grundlage von Zwischenbegutachtungen entschieden. In der zweiten Förderphase fördern Bund und Länder auf Grundlage dieser Zwischenbegutachtungen Fortsetzungsanträge der bisher geförderten Maßnahmen. Antragsberechtigt waren die 186 Hochschulen, die bereits in der ersten Förderperiode erfolgreich waren. 180 Hochschulen haben einen Fortsetzungsantrag für 155 Einzelvorhaben sowie 19 Verbundvorhaben gestellt. Davon wurden in einem wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren 156 Hochschulen zur Förderung ausgewählt: 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- und Musikhochschulen aus allen Ländern. Sie haben mit bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen sowie daran anschließenden Konzepten für weitere Verbesserungen der Personalausstattung, der Qualifizierung des Personals und einer qualitätsorientierten Lehre das Auswahlgremium überzeugt und erhalten von 2016 bis 2020 rund 820 Mio. Euro.

Die Wirkungen des Förderprogramms auf Studienbedingungen und Lehrsituation wurden programmbegleitend im Rahmen einer unabhängigen Evaluation bewertet. Zur Homepage des Programms: www.qualitaetspakt-lehre.de

Zum Herunterladen:

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes über Innovation in der Hochschullehre vom 6. Juni 2019: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vom 18. Oktober 2010: PDF-Datei (nicht barrierefrei)

Richtlinien des BMBF zur Umsetzung des gemeinsamen Programms des Bundes und der Länder für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vom 10. November 2010 (Förderbekanntmachung): PDF-Datei (nicht barrierefrei)