Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung

Mit der Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ streben Bund und Länder an, die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz wirksam in der Breite des Hochschulsystems zu entfalten. Einerseits werden Maßnahmen gefördert, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So erfahren Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung. Andererseits werden Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert. 

Rechtliche Grundlage der Förderinitiative ist die am 10. Dezember 2020 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedete Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu rund 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Eine unabhängige Evaluation der Förderinitiative ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Die Förderbekanntmachung wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht. Hochschulen konnten sich mit einem Einzelantrag oder mit anderen Hochschulen im Verbund bewerben. Über die Anträge wurde im Juni 2021 in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Gefördert werden demnach 40 Einzelanträge und 14 Verbundprojekte, an denen 52 Hochschulen beteiligt sind. Insgesamt erreicht die Förderinitiative 81 Hochschulen. Elf Hochschulen waren sowohl mit einem Einzelantrag als auch im Rahmen eines Verbundprojekts erfolgreich. Einzelanträge werden mit bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert. Eine Übersicht der geförderten Hochschulen finden Sie hier (PDF-Datei) (nicht barrierefrei).

Das Auswahlgremium, das die Förderentscheidungen traf, setzte sich zusammen aus 25 im Bereich der Künstlichen Intelligenz, der Hochschuldidaktik und der Fachwissenschaften durch Erfahrungen und Kompetenzen ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, zwei Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft sowie je zwei Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder. Die Mitgliederliste finden Sie hier (PDF-Datei) (nicht barrierefrei).

Zum Herunterladen:

Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ vom 10. Dezember 2020: PDF-Datei (nicht barrierefrei)